Mit unserer Pflege fängt Ihr Tag gut an und klingt noch besser aus.
Mit 3 Sozialstationen nehmen wir uns gerne Ihrer individuellen Pflegesituation an.
Sozialstation Bühl: Unser Versorgungsgebiet in Bühl umfasst die Stadt Bühl mit ihren Eingemeindungen Vimbuch, Moos, Weitenung sowie die Ortschaften Eisental, Bühlertal, Altschweier, Ottersweier mit Neusatz und Unzhurst.
Sozialstation Sinzheim: Wir versorgen Sinzheim und rundherum die Gemeinden Lichtenau und Rheinmünster.
Sozialstation Rastatt: Unser Versorgungsgebiet in Rastatt umfasst die Stadt Rastatt mit Ihren Ortsteilen Niederbühl / Förch, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf sowie die Gemeinden Iffezheim und Hügelsheim.
Menschen, die trotz Pflegebedarf weiter im vertrauten Zuhause wohnen möchten
pflegende Angehörige, die sich professionelle Unterstützung wünschen
Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt Pflege zuhause benötigen
Mit unserer Pflege fängt Ihr Tag gut an und klingt noch besser aus. Gerne nehmen wir uns Ihrer individuellen Pflegesituation an.
Unsere Pflegekräfte unterstützen Sie und Ihre Angehörigen, damit Sie so lange wie möglich und so selbstständig wie möglich in Ihrem gewohnten Zuhause leben können. Der individuelle Pflegebedarf wird mit Ihnen und Ihren Angehörigen genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Natürlich können vereinbarte Hilfeleistungen jederzeit angepasst werden.
Die Pflegeleistungen werden durch professionelle Alten- und Krankenpflegekräfte erbracht. Bei einfachen Hilfestellungen werden geschulte Pflegeassistent*innen eingesetzt. Sie können sich sicher sein, dass Sie bei uns jederzeit in besten Händen sind.
Information und Beratung zum Pflegebedarf erhalten Sie zuverlässig und kostenlos
Ihre Wünsche und Ziele stehen bei der Pflege an erster Stelle
Anerkannte Expertenstandards sind die Grundlage unserer Pflege
Wir dokumentieren und evaluieren unsere Pflegeleistungen
Pflegende Angehörigen unterstützen wir sowohl in fachlicher als auch in menschlicher Hinsicht
Die Rufbereitschaft steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung
Wir unterstützen Sie bei täglichen Pflegeaufgaben
Die Grundpflege gehört zum Leistungsbereich der Pflegekassen. Diese Pflege erbringen wir gerne. Unser Angebot kann aber ebenso in Form einer Auftragsleistung für Selbstzahler wahrgenommen werden.
Die Pflege umfasst neben körperbezogenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Mobilität und vorbeugende Maßnahmen auch die Ernährung. Grundlage dieser Pflegeleistungen ist das Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Bitte beachten Sie: In der Behandlungspflege nach SGB V gibt es ebenfalls Leistungen, die als Grundpflege bezeichnet werden.
Wissenswertes zur Finanzierung
Bei erfolgter Pflegeeinstufung durch Ihre Pflegekasse werden die Kosten je nach Pflegegrad bis zu einem monatlichen Festbetrag von Ihrer Pflegeversicherung übernommen. Gerne nehmen wir uns Zeit, Ihnen unsere Gebührenordnung ausführlich zu erklären und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag passgenau nach Ihren persönlichen Wünschen.
In Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt
Der zuständige Leistungsträger der Behandlungspflege ist Ihre Krankenkasse. Die notwendige Krankenpflege wird durch den behandelnden Arzt verordnet. Zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung können Sie häusliche Krankenpflege beanspruchen, wenn der tägliche Gang zum Hausarzt nicht mehr möglich ist. Nach einer ambulanten Operation oder einem Krankenhausaufenthalt wird die verordnete Therapie auch zu Hause fachgerecht durchgeführt. Mit Ihrem behandelnden Arzt halten wir engen Kontakt und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.
Wir unterstützen Ihre medizinische Behandlung
Wissenswertes zur Finanzierung
Nach erfolgter Bewilligung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse die anfallenden Gebühren ab. Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, erhebt Ihre Krankenkasse einen Eigenanteil für die Behandlungspflege.
Daran soll auch eine eintretende Pflegebedürftigkeit nichts ändern. Das Ziel unserer ambulanten Versorgung ist es, dass Sie trotz Ihres Hilfebedarfs ein Leben nach Ihren Vorstellungen führen können. Wir möchten Ihnen Selbstbestimmung und Eigenständigkeit unter Wahrung Ihrer Privatsphäre ermöglichen.
Längere Krankenhausaufenthalte oder gar der Umzug in ein stationäres Pflegeheim sollen möglichst vermieden werden, sodass Sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.
Generell hat jede Person, die zuhause lebt und aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen ist, Anspruch auf ambulante Pflege. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der häuslichen Pflege bis zu einer gewissen Höhe, sofern Ihnen mindestens Pflegegrad 2 zugesprochen wurde.
Das bedeutet, dass Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad ab 2 finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse erhalten, um notwendige pflegerische Leistungen in ihrem eigenen Zuhause in Anspruch nehmen zu können. Es ist ratsam, sich bei der Pflegekasse über die spezifischen Leistungen und Erstattungen zu informieren, um die genaue Höhe der übernommenen Kosten zu erfahren und sicherzustellen, dass alle benötigten Pflegeleistungen abgedeckt sind.
Von Kombinationsleistung bzw. Kombinationspflege sprechen wir, wenn Pflegebedürftige zum Teil von einer Privatperson (z. B. Angehörige) und zum Teil von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Diese Kombinationsleistung steht jedoch nur Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 zu.
Es ist wichtig zu beachten, dass in diesem Fall das Pflegegeld anteilig gekürzt wird. Das bedeutet, dass der Betrag des Pflegegeldes, den Sie erhalten, entsprechend der in Anspruch genommenen Sachleistungen durch den Pflegedienst reduziert wird. Diese Regelung stellt sicher, dass sowohl die private Pflege durch Angehörige als auch die professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste finanziell berücksichtigt und kombiniert werden können.
Wenn Sie zuhause von einer Privatperson gepflegt werden (z. B. Angehörige, Bekannte) und diese Person sich vorübergehend nicht um Sie kümmern kann, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Verhinderungspflege greift in Situationen, in denen Ihre reguläre Pflegeperson ausfällt, sei es aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen.
Während dieser Zeit übernehmen wir gerne Ihre Versorgung, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin die notwendige Pflege und Betreuung erhalten. Verhinderungspflege bietet eine flexible Lösung, damit Ihre Pflegebedürfnisse auch in Abwesenheit Ihrer regulären Pflegeperson optimal gedeckt sind. Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, um weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Beantragung der Verhinderungspflege zu erhalten.
Sie haben Fragen zur ambulanten Pflege oder möchten sich vorsorglich informieren? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir nehmen uns Zeit, Sie umfassend zu beraten. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, Ihnen oder Ihren Liebsten zu helfen.
76437 Rastatt
77815 Bühl
76547 Sinzheim
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