Die Pflegegrade spielen eine zentrale Rolle im deutschen Pflegesystem und bestimmen, welche Leistungen eine pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen kann. Seit der
Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2017 wurden die früheren Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt, die den individuellen Pflegebedarf differenzierter bewerten. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Pflegegrade im Detail und zeigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Leistungen zu erhalten.
Pflegegrade sind die
Grundlage für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Sie reichen von
Pflegegrad 1 (geringste Beeinträchtigung)
bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Die Einstufung erfolgt anhand des
Begutachtungsinstruments (NBA), das den
Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen ermittelt, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung. Besonders bei Menschen mit einer Demenzerkrankung spielt dabei die Selbstständigkeit im Alltag eine große Rolle, aber auch die psychische Verfassung und das Sozialverhalten werden berücksichtigt.
Dieser Grad wird bei Menschen vergeben, die nur
leichte Unterstützung im Alltag benötigen, beispielsweise bei der Haushaltsführung oder der Mobilität. Leistungen sind vor allem präventiver Natur, wie
Entlastungsangebote und
Beratungen.
Hierbei besteht ein erhöhter Unterstützungsbedarf, etwa bei der Körperpflege oder der Ernährung. Anspruchsberechtigt sind Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die ambulante Pflegekräfte erbringen können.
Pflegebedürftige in diesem Grad benötigen regelmäßige Unterstützung in fast allen Lebensbereichen. Leistungen umfassen höhere Geld- oder Sachleistungen sowie einen erweiterten Zugang zu Entlastungs- und Betreuungsangeboten.
Dieser Grad beschreibt eine intensive Pflegebedürftigkeit, bei der nahezu alle Tätigkeiten des Alltags durch Dritte übernommen werden müssen. Anspruchsberechtigt sind umfangreiche Pflege- und Betreuungsleistungen.
Der höchste Pflegegrad wird vergeben, wenn neben einer umfassenden Pflege besondere Anforderungen bestehen, etwa bei Menschen im Wachkoma. Hier sind maximal mögliche Leistungen vorgesehen, um die notwendige Versorgung sicherzustellen.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Der Medizinische Dienst (MD) oder ein anderer Gutachter führt eine Begutachtung durch, die den Grad der Selbstständigkeit bewertet.
Die Kriterien umfassen:
🦽 Mobilität
🗣️ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
💭 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
🍽️ Selbstversorgung
💊 Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
🤝 Alltagsgestaltung und soziale Kontakte
Das Begutachtungsinstrument bewertet den
Grad der Selbstständigkeit in jedem der sechs genannten Bereiche. Dabei werden für jeden Bereich Punkte vergeben, die sich wie folgt aufteilen:
🦽 Mobilität: Beurteilung der körperlichen Bewegungsfähigkeit (max. 10 Punkte).
🗣️ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Einschätzung des Verständnisses und der Interaktion mit der
Umgebung (max. 25 Punkte).
💭 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Berücksichtigung von auffälligen Verhaltensweisen
und psychischen Belastungen (max. 20 Punkte).
🍽️ Selbstversorgung: Bewertung der Fähigkeit, alltägliche Grundbedürfnisse selbstständig zu erfüllen, wie
Körperpflege oder Ernährung (max. 40 Punkte).
💊 Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Fähigkeit, Therapien eigenständig
umzusetzen oder Hilfsmittel zu nutzen (max. 20 Punkte).
🤝 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Fähigkeit, den Tagesablauf zu strukturieren und
soziale Beziehungen zu pflegen (max. 15 Punkte).
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der gewichteten Summe der Bewertungen der einzelnen Bereiche. Die Pflegegrade werden wie folgt vergeben:
Die Leistungen variieren je nach Pflegegrad und umfassen:
Die Pflegegrade bieten ein differenziertes System, um den individuellen Bedarf an Unterstützung festzulegen. Eine korrekte Einstufung ist entscheidend, um die passenden Leistungen zu erhalten und eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Pflegekasse oder die Unterstützung von Einrichtungen wie den Katholischen Sozialstationen Mittelbaden, um Ihren Anspruch zu klären und die richtigen Schritte einzuleiten.
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