Pflegegrade: Ein Überblick über Voraussetzungen und Ansprüche

6. Februar 2025

Die Pflegegrade spielen eine zentrale Rolle im deutschen Pflegesystem und bestimmen, welche Leistungen eine pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen kann. Seit der Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2017 wurden die früheren Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt, die den individuellen Pflegebedarf differenzierter bewerten. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Pflegegrade im Detail und zeigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Leistungen zu erhalten.

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade sind die Grundlage für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringste Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Die Einstufung erfolgt anhand des Begutachtungsinstruments (NBA), das den Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen ermittelt, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung. Besonders bei Menschen mit einer Demenzerkrankung spielt dabei die Selbstständigkeit im Alltag eine große Rolle, aber auch die psychische Verfassung und das Sozialverhalten werden berücksichtigt.

Die fünf Pflegegrade im Detail

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Dieser Grad wird bei Menschen vergeben, die nur leichte Unterstützung im Alltag benötigen, beispielsweise bei der Haushaltsführung oder der Mobilität. Leistungen sind vor allem präventiver Natur, wie Entlastungsangebote und Beratungen.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Hierbei besteht ein erhöhter Unterstützungsbedarf, etwa bei der Körperpflege oder der Ernährung. Anspruchsberechtigt sind Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die ambulante Pflegekräfte erbringen können.

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegebedürftige in diesem Grad benötigen regelmäßige Unterstützung in fast allen Lebensbereichen. Leistungen umfassen höhere Geld- oder Sachleistungen sowie einen erweiterten Zugang zu Entlastungs- und Betreuungsangeboten.

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Dieser Grad beschreibt eine intensive Pflegebedürftigkeit, bei der nahezu alle Tätigkeiten des Alltags durch Dritte übernommen werden müssen. Anspruchsberechtigt sind umfangreiche Pflege- und Betreuungsleistungen.

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Der höchste Pflegegrad wird vergeben, wenn neben einer umfassenden Pflege besondere Anforderungen bestehen, etwa bei Menschen im Wachkoma. Hier sind maximal mögliche Leistungen vorgesehen, um die notwendige Versorgung sicherzustellen.

Voraussetzungen und Antragstellung

Um einen Pflegegrad zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Der Medizinische Dienst (MD) oder ein anderer Gutachter führt eine Begutachtung durch, die den Grad der Selbstständigkeit bewertet.


Die Kriterien umfassen:

  🦽  Mobilität

  🗣️  Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  💭  Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  🍽️  Selbstversorgung

  💊  Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

  🤝  Alltagsgestaltung und soziale Kontakte

Das Punktesystem im Detail

Das Begutachtungsinstrument bewertet den Grad der Selbstständigkeit in jedem der sechs genannten Bereiche. Dabei werden für jeden Bereich Punkte vergeben, die sich wie folgt aufteilen:

  🦽 Mobilität: Beurteilung der körperlichen Bewegungsfähigkeit (max. 10 Punkte).

  🗣️ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Einschätzung des Verständnisses und der Interaktion mit der

        Umgebung (max. 25 Punkte).

  💭 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Berücksichtigung von auffälligen Verhaltensweisen

        und psychischen Belastungen (max. 20 Punkte).

  🍽️ Selbstversorgung: Bewertung der Fähigkeit, alltägliche Grundbedürfnisse selbstständig zu erfüllen, wie

        Körperpflege oder Ernährung (max. 40 Punkte).

  💊 Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Fähigkeit, Therapien eigenständig   

        umzusetzen oder Hilfsmittel zu nutzen (max. 20 Punkte).

  🤝 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Fähigkeit, den Tagesablauf zu strukturieren und

        soziale Beziehungen zu pflegen (max. 15 Punkte).


Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der gewichteten Summe der Bewertungen der einzelnen Bereiche. Die Pflegegrade werden wie folgt vergeben:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: Ab 90 Punkte






Welche Ansprüche ergeben sich?

Die Leistungen variieren je nach Pflegegrad und umfassen:

  • Pflegegeld: Für pflegende Angehörige.
  • Pflegesachleistungen: Professionelle Pflege durch ambulante Dienste.
  • Entlastungsleistungen: Unterstützung im Haushalt und bei der Betreuung.
  • Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Betreuung zur Entlastung der Angehörigen.
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Vorübergehende stationäre Pflege bei Bedarf.
  • Kombinationsleistungen: Eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die individuell angepasst werden kann.

Fazit: Antrag auf Pflegegrad lohnt sich

Die Pflegegrade bieten ein differenziertes System, um den individuellen Bedarf an Unterstützung festzulegen. Eine korrekte Einstufung ist entscheidend, um die passenden Leistungen zu erhalten und eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Pflegekasse oder die Unterstützung von Einrichtungen wie den Katholischen Sozialstationen Mittelbaden, um Ihren Anspruch zu klären und die richtigen Schritte einzuleiten.


Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!


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