Pflegeurlaub: Was ist das eigentlich und welche Möglichkeiten gibt es?

1. April 2025

Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, stehen Angehörige vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits möchten sie ihren Beruf und ihre persönlichen Verpflichtungen nicht vernachlässigen, andererseits wollen sie der pflegebedürftigen Person gerecht werden. Genau für diesen Balanceakt gibt es in Deutschland verschiedene Regelungen zum „Pflegeurlaub“. Was genau dahintersteckt, welche Modelle es gibt und welche Unterstützung Sie erwarten können, erfahren Sie in diesem Beitrag.



Warum Pflegeurlaub so wichtig ist

Berufstätige, die kurz- oder langfristig eine pflegebedürftige Person (z. B. einen Elternteil, Ehepartner oder auch ein erwachsenes Kind) unterstützen, stehen oft unter erheblichem Druck. Beruf, Familie und Pflegeaufgaben unter einen Hut zu bringen, kann eine enorme körperliche und seelische Belastung darstellen. Pflegeurlaub dient dazu, Pflegende für eine gewisse Zeit von der Arbeit freizustellen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren, damit sie sich gezielt um ihr erkranktes Familienmitglied kümmern können – ohne gleich ihre berufliche Existenz aufs Spiel zu setzen.



Kurzfristige Freistellung: Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Wenn ein akuter Pflegefall eintritt, etwa nach einem plötzlichen Unfall oder einer schweren Erkrankung, darf man bis zu zehn Arbeitstagevon der Arbeit freigestellt werden. Während dieser Zeit erhalten pflegende Angehörige das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Dieses funktioniert wie eine Lohnersatzleistung und soll Verdienstausfälle abfedern.

Voraussetzung dafür ist, dass Pflegende sich um einen nahen Angehörigen kümmern und diese plötzliche Pflegesituation organisieren müssen.


Pflegezeit - bis zu sechs Monate

Wenn der Pflegebedarf eines Angehörigen längerfristig ist, gibt es die Möglichkeit, bis zusechs Monate vollständig oder teilweiseaus dem Beruf auszusteigen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Pflegende in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Zwar erhalten sie während dieser Pflegezeit keine Lohnfortzahlung, können jedoch beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehenbeantragen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Nach Ende der Pflegezeit kehren sie in Ihre ursprüngliche Stelle zurück.



Familienpflegezeit - bis zu 24 Monate

Wer einen besonders hohen Pflegeaufwand erwartet oder absehen kann, dass die Pflegephase länger dauert, kann die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Hierbei können Pflegende ihre wöchentliche Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Stunden reduzieren, um mehr Zeit für ihren Angehörigen zu haben. Auch hier wird ein zinsloses Darlehen angeboten, damit sich die finanzielle Belastung in Grenzen hält.


Wichtig: Familienpflegezeit und Pflegezeit können aufeinander folgen oder kombiniert werden, damit Pflegende für einen längeren Zeitraum mehr Flexibilität haben.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

1. Naher Angehöriger: Pflegeurlaub gilt für die Pflege von Ehepartnern, Lebenspartnern, Kindern, Eltern oder anderen nahen Familienmitgliedern.


2. Pflegebedürftigkeit: Es sollte ein Pflegegrad vorliegen oder abzusehen sein, dass die Person einen solchen erhalten wird.


3. Arbeitgeber informieren: Pflegende müssen ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über ihre Pflegesituation informieren. Bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung reicht ein schriftlicher Hinweis, bei Pflegezeit und Familienpflegezeit ist es ratsam, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.


4. Fristen beachten: Vor allem bei der Familienpflegezeit und Pflegezeit sind bestimmte Anmeldefristen und Formerfordernisse einzuhalten (z.B. eine schriftliche Ankündigung der Pflegezeit mindestens zehn Tage vor Antritt). Eine Checkliste zu Fristen und formellen Anforderungen, entsprechende Muster für Anträge zu Familienpflegezeit, Pflegezeit und weiteren Formen der Freistellung beim Arbeitgeber stellt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hier zur Verfügung.


Wie können sich Pflegende zusätzlich entlasten?

Organisation von Pflegeleistungen: Ambulante Pflegedienste, Beratungsstellen, Pflegestützpunkte oder Ehrenamtliche können tatkräftig unterstützen.


Staatliche Leistungen nutzen: Pflegende sollten prüfen ob sie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder einen Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Entlastungsangebote einsetzen können. Diese Angebote helfen, persönliche Auszeiten vom Pflegealltag zu schaffen.


Offene Kommunikation: Es ist ratsam, dass sich Pflegende frühzeitig mit dem eigenen privaten und beruflichen Umfeld austauschen. Offene Gespräche tragen entscheidend dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und Verständnis für ihre Situation zu wecken.


Eigene Gesundheit im Blick behalten: Genügend Ruhephasen, soziale Kontakte und gegebenenfalls psychologische Beratung sind wichtig für Pflegende. Nur wenn sie selbst Kraft haben, können sie langfristig gut pflegen. Tipps, wie pflegende Angehörige sich selbst schützen können, finden Sie hier.

Fazit: Pflegeurlaub gibt Zeit und Raum zum Durchatmen

Ob kurzzeitig oder über einen längeren Zeitraum: Pflegeurlaub kann für pflegende Angehörige ein echter „Retter in der Not“ sein, damit sie sich auf ihre kranke oder pflegebedürftige Person konzentrieren können. Die gesetzlichen Regelungen bieten mehrere Optionen, sodass eine individuelle Anpassung an die familiäre Situation möglich ist. Auch wenn die Bürokratie anfangs abschrecken mag – die Mühe lohnt sich, um in einer emotional fordernden Zeit Luft zu holen und Beruf sowie Pflege im Einklang zu halten.


Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Hilfe?

Wir von den Katholischen Sozialstationen Mittelbaden wissen aus langjähriger Erfahrung, wie komplex das Zusammenspiel aus Pflege, Beruf und Familie sein kann. Wir beraten Sie gerne – von der Planung einer ambulanten Versorgung bis hin zur Beantragung von Pflegeleistungen. Wir sind für Sie da!



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