SGB V: Welche Leistungen Ihnen zustehen

28. Februar 2025

Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und garantiert Versicherten eine umfassende medizinische Versorgung. Dazu gehören nicht nur akute Behandlungen, sondern auch Anschlussheilbehandlungen (AHB) und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen. Diese Angebote spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, nach einer schweren Krankheit oder Operation wieder in den Alltag zurückzufinden. Doch welche Leistungen stehen gesetzlich Versicherten zu? Und wie läuft eine medizinische Rehabilitation ab?

Medizinische Rehabilitation: Zurück in ein selbstbestimmtes Leben

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet umfassende Unterstützung, wenn die Gesundheit durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine Operation beeinträchtigt ist. Die medizinische Rehabilitation soll dabei helfen, körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen zu überwinden und eine möglichst hohe Lebensqualität zurückzugewinnen.

Wann hat man Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation?

Laut § 40 SGB V haben Versicherte Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation, wenn sie notwendig ist, um:

  • eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern, zu mildern oder zu beseitigen,
  • den Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern und
  • die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.


In vielen Fällen wird eine Reha nach einem Krankenhausaufenthalt empfohlen, z. B. nach einer Herzoperation, einem Schlaganfall oder einer orthopädischen Erkrankung.

Leistungen der medizinischen Rehabilitation

Medizinische Behandlungspflege nach SGB V

Neben der Rehabilitation umfasst das SGB V auch die medizinische Behandlungspflege, die über einen Verordnungsschein des Arztes abgerechnet wird. Diese Leistungen können unabhängig von einem Pflegegrad in Anspruch genommen werden.


Dazu gehören unter anderem:

  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Medikamentengabe und Injektionen
  • Kontrolle von Blutzucker- oder Blutdruckwerten
  • Katheter-Pflege und künstliche Ernährung


Diese medizinischen Maßnahmen sind besonders wichtig für Menschen, die nach einer Erkrankung weiterhin professionelle Unterstützung benötigen, aber keinen anerkannten Pflegegrad haben.


Anschlussheilbehandlung (AHB): Die Brücke zwischen Krankenhaus und Alltag

Eine besondere Form der medizinischen Rehabilitation ist die Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie setzt unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt ein und soll helfen, die Genesung zu beschleunigen.

Eine Anschlussheilbehandlung ist besonders nach folgenden Erkrankungen oder Eingriffen relevant:

  • Herzinfarkt, Bypass-Operation oder andere kardiologische Eingriffe
  • Schlaganfälle oder andere neurologische Erkrankungen
  • Große orthopädische Operationen (z. B. Hüft- oder Kniegelenkersatz)
  • Krebsbehandlungen, um Körper und Psyche zu stärken

Wie läuft die Anschlussheilbehandlung ab?

  1. Antragstellung im Krankenhaus: Der behandelnde Arzt oder Sozialdienst im Krankenhaus stellt den Antrag bei der Krankenkasse.
  2. Genehmigung durch die Krankenkasse: Die Kasse prüft den Antrag und entscheidet, ob eine AHB erforderlich ist.
  3. Zuweisung in eine Reha-Klinik: Die Patienten erhalten Zugang zu einer entsprechenden Reha-Einrichtung, meist innerhalb von 14 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt.
  4. Dauer der Maßnahme: Eine AHB dauert in der Regel 3 Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden.


Die Kosten für die Anschlussheilbehandlung übernimmt die Krankenkasse – Versicherte zahlen lediglich eine Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Tag.




Weitere Leistungen der Krankenkasse im Bereich Rehabilitation

Neben den klassischen Rehabilitationsmaßnahmen und der Anschlussheilbehandlung gibt es noch weitere Unterstützungsangebote durch die Krankenkassen:

Nicht jeder Patient möchte oder kann mehrere Wochen in einer Klinik verbringen. Daher gibt es auch ambulante Rehabilitationsangebote. Diese ermöglichen es, gezielte Therapien in spezialisierten Zentren wahrzunehmen, ohne die gewohnte Umgebung verlassen zu müssen.

Präventionsmaßnahmen

Unter § 20 SGB V sind zudem präventive Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit geregelt.


Dazu gehören z. B.:

  • Bewegungskurse und Rückenschulen
  • Ernährungsberatung
  • Stressbewältigungs- und Entspannungskurse
  • Nichtraucherprogramme


Viele dieser Angebote werden von den Krankenkassen finanziell bezuschusst oder sogar komplett übernommen.

Pflegeunterstützung und Haushaltshilfe

Wenn ein Patient durch eine Krankheit vorübergehend nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, übernimmt die Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Unterstützung durch ambulante Pflegekräfte.

Fazit: Die Krankenkasse unterstützt auf dem Weg zur Genesung

Das SGB V bietet gesetzlich Versicherten ein umfassendes Leistungspaket zur medizinischen Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung. Wer nach einer schweren Erkrankung oder Operation Unterstützung benötigt, sollte sich nicht scheuen, eine Reha-Maßnahme zu beantragen. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Genesung bei, sondern helfen auch, langfristig die Lebensqualität zu verbessern.


Sie haben Fragen zur medizinischen Rehabilitation oder -Behandlungspflege? Die Katholischen Sozialstationen Mittelbaden bieten Ihnen nicht nur Beratung, sondern auch konkrete Hilfeleistungen nach den Regelungen des SGB V. Unsere erfahrenen Pflegekräfte unterstützen Sie unter anderem bei der Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutzuckerkontrolle und weiteren verordneten Maßnahmen. Auch bei organisatorischen Fragen, wie der Beantragung einer Reha oder der Koordination ambulanter Pflegeleistungen, stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!



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