Das
Sozialgesetzbuch V (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und garantiert Versicherten eine umfassende medizinische Versorgung. Dazu gehören nicht nur akute Behandlungen, sondern auch Anschlussheilbehandlungen (AHB) und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen. Diese Angebote spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, nach einer schweren Krankheit oder Operation wieder in den Alltag zurückzufinden. Doch welche Leistungen stehen gesetzlich Versicherten zu? Und wie läuft eine medizinische Rehabilitation ab?
Die
gesetzliche Krankenversicherung bietet umfassende Unterstützung, wenn die Gesundheit durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine Operation beeinträchtigt ist. Die
medizinische Rehabilitation soll dabei helfen, körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen zu überwinden und eine möglichst hohe Lebensqualität zurückzugewinnen.
Laut § 40 SGB V haben Versicherte Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation, wenn sie notwendig ist, um:
In vielen Fällen wird eine
Reha nach einem Krankenhausaufenthalt empfohlen, z. B. nach einer Herzoperation, einem Schlaganfall oder einer orthopädischen Erkrankung.
Die Reha kann stationär oder ambulant erfolgen – je nach individuellem Bedarf.
Neben der Rehabilitation umfasst das SGB V auch die medizinische Behandlungspflege, die über einen Verordnungsschein des Arztes abgerechnet wird. Diese Leistungen können unabhängig von einem Pflegegrad in Anspruch genommen werden.
Dazu gehören unter anderem:
Diese medizinischen Maßnahmen sind besonders wichtig für Menschen, die nach einer Erkrankung weiterhin
professionelle Unterstützung benötigen, aber keinen anerkannten Pflegegrad haben.
Eine besondere Form der medizinischen Rehabilitation ist die Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie setzt
unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt ein und soll helfen, die Genesung zu beschleunigen.
Eine Anschlussheilbehandlung ist besonders nach folgenden Erkrankungen oder Eingriffen relevant:
Die Kosten für die Anschlussheilbehandlung übernimmt die Krankenkasse – Versicherte zahlen lediglich eine Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Tag.
Neben den klassischen Rehabilitationsmaßnahmen und der Anschlussheilbehandlung gibt es noch weitere
Unterstützungsangebote durch die Krankenkassen:
Nicht jeder Patient möchte oder kann mehrere Wochen in einer Klinik verbringen. Daher gibt es auch
ambulante Rehabilitationsangebote. Diese ermöglichen es, gezielte Therapien in spezialisierten Zentren wahrzunehmen, ohne die gewohnte Umgebung verlassen zu müssen.
Unter § 20 SGB V sind zudem präventive Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit geregelt.
Dazu gehören z. B.:
Viele dieser Angebote werden von den Krankenkassen
finanziell bezuschusst oder sogar
komplett übernommen.
Wenn ein Patient durch eine Krankheit
vorübergehend nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, übernimmt die Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten für eine
Haushaltshilfe oder
Unterstützung durch ambulante Pflegekräfte.
Das SGB V bietet gesetzlich Versicherten ein umfassendes Leistungspaket zur medizinischen Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung. Wer nach einer schweren Erkrankung oder Operation Unterstützung benötigt, sollte sich nicht scheuen, eine Reha-Maßnahme zu beantragen. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Genesung bei, sondern helfen auch, langfristig die Lebensqualität zu verbessern.
Sie haben Fragen zur medizinischen Rehabilitation oder -Behandlungspflege? Die Katholischen Sozialstationen Mittelbaden bieten Ihnen nicht nur Beratung, sondern auch konkrete Hilfeleistungen nach den Regelungen des SGB V. Unsere erfahrenen Pflegekräfte unterstützen Sie unter anderem bei der Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutzuckerkontrolle und weiteren verordneten Maßnahmen. Auch bei organisatorischen Fragen, wie der Beantragung einer Reha oder der Koordination ambulanter Pflegeleistungen, stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!
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